Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am HRS BusinessRun Cologne der BusinessRun Veranstaltungs GmbH



§ 1 Allgemeines


(1) Veranstalter des HRS BusinessRun Cologne und ausschließlicher Adressat für alle Erklärungen der Teilnehmer ist die BusinessRun Veranstaltungs GmbH, Goltsteinstr. 28-30, 50968 Köln.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter. Sie werden durch ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer bei der Anmeldung in der jeweils gültigen Fassung wirksamer Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Die Zustimmung eines Teilnehmers bei seiner Anmeldung gilt für den Teilnehmer selbst und für sein Team.



§ 2 Teilnahmeberechtigung


(1) Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die mindestens 16 Jahre alt und Mitarbeiter oder Auszubildende eines Unternehmens, des öffentlichen Dienstes, von Verbänden oder sonstigen Institutionen sind. Minderjährige Teilnehmer werden nur gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.
(2) Die Teilnehmer müssen sich zu einem Team zusammenschließen, welches aus drei Personen besteht. Startberechtigt sind nur vollständige Teams.
(3) Es können beliebig viele Teams für ein Unternehmen / Institution angemeldet werden. Die Anzahl von drei Personen pro Team muss erreicht werden.
(4) Mit dem Empfang der Startnummer und der Entrichtung der Startgebühr erklärt der/die Teilnehmer/in, dass ihm/ihr seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde und dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.


§ 3 Anmeldung und Zahlungsbedingungen


(1) Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters. Nur Anmeldungen über dieses Online-Formular werden akzeptiert.
(2) Die Teilnehmergebühr beträgt je nach Anmeldezeitpunkt EUR 22,00 / EUR 25,00  inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und wird per Rechnung oder Lastschriftverfahren erhoben. Zahlungen sind gemäß den Zahlungsanweisungen auf der Rechnung oder entsprechenden Angaben auf der Website des Veranstalters zu leisten.
(3) Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt.                                                                                                          (4) Das durch eine ordnungsgemäße Anmeldung begründete Recht zur Teilnahme ist nicht übertragbar.
(5) Der Veranstalter setzt die maximale Teilnehmerzahl nach freiem Ermessen fest und gibt diese Begrenzung rechtzeitig bekannt. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen diese Teilnehmerbegrenzung, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahmeplätze entweder nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen zu vergeben oder durch ein Losverfahren zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht daher auch im Falle einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht.


§ 4 Rücktritt von Teilnehmern / Erstattung des Teilnahmebeitrages


(1) Bei Nichtantritt besteht mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung unter Absatz 2 kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
(2) Erfolgt der Nichtantritt aus gesundheitlichen Gründen, so wird dem Teilnehmer nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests sowie gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung und der Startunterlagen der Teilnehmerbeitrag erstattet.
(3) Tritt ein Teilnehmer aus gemäß Absatz 2 nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen nicht an, ist sein Team berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine Stornierung für das gesamte Team ist nicht möglich.



§ 5 Ausschlussgründe / Disqualifikation


(1) Spitzenathleten sind von der Wertung ausgeschlossen. Als solche gelten Athleten, die in den letzten zwei Jahren vor der Teilnahme keiner Vollzeitbeschäftigung in einem Unternehmen / Institution nachgegangen und als Leistungssportler in einer Nationalmannschaft bei offiziellen Mittel- und Langstrecken-, Triathlon- und/oder Duathlon-Wettbewerben zum Einsatz gekommen sind. In Grenzfällen entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2)Teams mit Ambitionen auf einen der ersten drei Plätze in einer der Wertungsklassen müssen gegenüber dem Veranstalter schriftlich nachweisen, dass alle Teammitglieder beim Unternehmen beschäftigt sind. Dieser Nachweis kann durch den Personalchef, Geschäftsführer oder eine weitere befugte Person geschehen oder durch Lieferung eines Auszuges aus der Personaldatenbank (DATEV o.ä). Erfolgt der Nachweis nicht bis spätestens 30.05.2012, so hat der Veranstalter das Recht, das betreffende Team nachträglich zu disqualifizieren.
(3) Teilnehmer, deren Anmeldungen sich nachträglich als nicht den Teilnahmebedingungen entsprechend erweisen, können vom Veranstalter auch nach der Veranstaltung disqualifiziert werden.
(4) Teilnehmer, die vor dem Start der Veranstaltung den Teilnehmerbeitrag nicht entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
(5) Einzelne Teilnehmer dürfen sich nicht von Personen auf Sportgeräten (Fahrrad, Inliner, etc.) begleiten lassen. Tiere, insbesondere Hunde, sind auf der Strecke ebenfalls nicht zugelassen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation des gesamten Teams.
(6) Die Nutzung von Sportgeräten insbesondere Nordic Walking Stöcken im Rahmen des HRS BusinessRun Cologne ist verboten. Walking ohne Stöcke ist erlaubt. Der Veranstalter kann vor dem Start und auf der Strecke aus Sicherheitsgründen die Sportgeräte einziehen.
(7) Die ausgehändigte Startnummer ist auf der Brustseite zu tragen und darf nicht verändert, geknickt oder gefaltet werden. Ohne ordnungsgemäß angebrachte Startnummer besteht kein Recht auf Teilnahme. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
(8) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten. Stören Teilnehmer den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, solche Teilnehmer auszuschließen und /oder zu disqualifizieren.


§ 6 Haftung


(1) Eine Haftung des Veranstalters und seiner Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich der Veranstalter bei der Durchführung der Veranstaltung bedient, gegenüber den Teilnehmern, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere - aber nicht abschließend - gemäß §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt:
Der Veranstalter haftet, sofern der Teilnehmer Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Verletzungen, die durch Teilnehmer oder außen stehende Dritte entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung verwahrte Gegenstände der Teilnehmer.
(4) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, in der Durchführung verändert oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für Absagen / Verlegungen wegen widriger Wetterbedingungen.



§ 7 Datenspeicherung und Datenschutz


(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, E-Mail Adresse, Startnummer, Platzierung und Zeiten) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein
(2)Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme,Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos und Videos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Foto- bzw. Videodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung darin ein, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten von dem Veranstalter an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der organisatorischen Durchführung z.B. der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden
(5) Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung darin ein, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten von dem Veranstalter zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien veröffentlicht werden.
(6) Die gemäß Abs.1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Teilnehmers nicht statt.
(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.


§ 8 Zeitnahme


(1) Der ausgegebene Zeitmess-Chip wird vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Es kann ausschließlich der bei der Startunterlagenausgabe ausgehändigte Zeitmess-Chip eingesetzt werden.


§ 9 Schlussbestimmungen


(1) Sachpreise werden im Rahmen der Siegerehrung auf einer gesonderten Veranstaltung ausgehändigt. Alle Gewinner werden vom Veranstalter rechtzeitig über den Termin dieser Veranstaltung benachrichtigt. Die Verlosung von Sachpreisen im Rahmen von Gewinnspielen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es besteht kein Anspruch auf Nachsendung. Eine Barauszahlung der Sachpreise ist nicht möglich.  Eine Weiterveräußerung der Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.